Geschichte wird aktuell
Welche Rechte - z.B. ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen -
und Pflichten in der neuen Verfassung stehen werden, können Sie
beeinflussen.
Es steht Ihnen ein Folienset zur Präsentation des Verfassungsrates
zur Verfügung.
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Die Kantonsverfassung ist die auf die Bundesverfassung
abgestimmte rechtliche Grundordnung des Kantons Zürich.
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Die Kantonsverfassung steht in der Hierarchie der
Rechtsnormen zuoberst. Alle untergeordneten Erlasse (Gesetze,
Verordnungen) müssen den in der Verfassung enthaltenen
Leitlinien entsprechen.
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Die Verfassung soll der Bevölkerung den Kanton
verständlich und das Handeln der staatlichen Organe
voraussehbar machen.
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Der Kantonsverfassung kommt eine wichtige Integrationsfunktion zu.
Sie soll über die Stärkung des Zusammenhalts die
Identifikation mit dem Kanton fördern.
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Die Kantonsverfassung regelt die staatliche Organisation und
bezeichnet die Aufgaben der sich ergänzenden staatlichen
Ebenen und anderer Trägerschaften und setzt Leitplanken
für die Aufgabenerfüllung.
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Die wichtigsten inhaltlichen Vorgaben für die staatliche
Aufgabenerfüllung bilden die Grundrechte. Sie umschreiben
die Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger und
bilden gleichzeitig Schranken für die staatliche
Tätigkeiten. Dadurch erfüllen sie die erwünschte
Funktion der Machtbegrenzung.
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Die Lenkungskraft der Kantonsverfassung ist erheblich:
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Die der/dem Einzelnen zustehenden Grundrechte, Sozialrechte
und politischen Rechte und die den Bürgerinnen und Bürgern
auferlegten Pflichten,
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die Gliederung des Kantons,
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die Behördenorganisation,
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die Definition der öffentlichen Aufgaben und die
Zuständigkeiten zur Aufgabenerfüllung,
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die Vorgaben bezüglich Erhebung von Steuern und anderen
Abgaben
prägen unseren Alltag und die persönliche Situation
nachhaltig.
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Im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung werden die
bestehenden Vorgaben aus heutiger Sicht auf ihre Zukunftstauglichkeit hin
überprüft – ein interessanter Prozess, der breite
Beteiligung verdient! |