Kantonales Fachhochschulgesetz
 


Wir beziehen uns auf Ihre Unterlagen vom 12. Februar und nehmen zum Neuerlass des kantonalen Fachhochschulgesetzes wie folgt Stellung:

  • Die FDP des Kantons Zürich begrüsst grundsätzlich das Bestreben, der Zürcher Fachhochschule übersichtlichere Strukturen zu geben und den heutigen losen Fachhochschulverbund kohärenter zu organisieren.
  • Ein Gesetz ist normalerweise das Resultat einer eingehenden Situationsanalyse, der Formulierung einer klaren Strategie und der Schaffung der darauf basierenden Strukturen. So viel wir wissen, hat die ZFH mit den eigentlichen Strategie- und Strukturarbeiten erst im April begonnen. Der Gesetzentwurf basiert lediglich auf einer strategischen Intention, was für den Erlass eines totalrevidierten Gesetztes ungenügend ist.
  • Die Zusammenfassung der einzelnen Teilschulen fällt im Gesetzesentwurf zu stark aus. Anzuvisieren ist vielmehr eine "Holdingstruktur", in welcher die oberste Stufe, die ZFH, zwar die verbindliche "Unternehmens"-Strategie (Vision, Mission und Strategie mit der Definition der Geschäftsfelder) formuliert. Die operativen Entscheidungskompetenzen sollen sich aber auf der Stufe von drei bis vier autonomen Fachhochschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit befinden. Nur solche Schulen sind in der Lage, ein eigenes Label zu entwickeln und zu behaupten. Und nur mit diesen Schulen werden sich Studierende und Mitarbeitende identifizieren können.
  • Die strategische Führung der ZFH erfolgt durch den Fachhochschulrat mit einem voll- oder teilamtlichen Präsidium. Entscheidender scheint uns aber ein Fachhochschulrat mit hoher Sachkompetenz und Akzeptanz, der auf Antrag des Regierungsrates durch den Kantonsrat gewählt wird.
  • Die vorgesehene Geschäftsleitung, die auf dieser Stufe demokratisch entscheidet und operativ tätig ist, lehnen wir klar ab. Die operativen Tätigkeiten werden auf Stufe der 3-4 Teilschulen erledigt. Geschäfte, die nicht in die Kompetenz der Teilschulen fallen, werden dem Fachhochschulrat vorgelegt. Dies bedeutet auch, dass die Rektoren der Teilschulen an den Sitzungen des Fachhochschulrates teilnehmen.
  • Für die Entwicklung der entsprechenden Teilstrategien und Policies auf der Stufe ZFH, für die Realisierung von Synergien und für die Erreichung der unité de doctrine sind die Rektoren/Innen als operative Leiter/Innen verantwortlich. Diese bilden dazu die Rektorenkonferenz und unterbreiten die Anträge dem Fachhochschulrat.
  • Wir sind nicht gegen die Schaffung von Beiräten. Diese sollten aber pro Geschäftsfeld und nicht pro Hochschule eingesetzt werden.
  • Die im Gesetz vorgesehenen Bestimmung betr. Anschluss der privaten Teilschulen haben Verstaatlichungscharakter. Solche Bestrebungen, welche die Initiative der privaten Schulen abwürgen und diese in das eher unbewegliche Staatssystem zwingen, lehnen wir für den tertiären Bildungssektor grundsätzlich ab.
  • Wenn im neuen Gesetz Mitwirkungsrechte geregelt werden sollten, dann ist darauf zu achten, dass sämtliche Personalkategorien (Dozierende, Mittelbau, Angestellte, Studenten) unabhängig voneinander und gleichberechtigt ihre Rechte wahrnehmen können.
  • Wir begrüssen grundsätzlich die Erhöhung der Mobilität zwischen Fachhochschulen und Hochschulen/Universitäten. Wir erwarten aber grösste Sorgfalt bei der Planung der Passerellen zwischen den einzelnen Hochschultypen. Die FDP wehrt sich entschieden gegen automatische "Eintrittsbillette". Diese verwässern nicht nur die Profile der einzelnen Hochschulen, sondern führen in der Regel auch zu einer Nivellierung der Leistungsausweise nach unten. Aus diesem Grund verlangen wir auch dringend, dass über die geplanten Übertrittsmöglichkeiten FH/Hochschulen hinaus keine weiteren Passerellen mehr angeboten werden (z.B. von der BMS an die Hochschulen) und dass sich die Bildungsdirektion auch in diese Richtung in Bern einsetzt.
  • Angesichts der raschen und gerade in der jetzigen Zeit sehr dynamischen Entwicklung des europäischen Hochschulwesens fordern wir insgesamt bei der Umorganisation der Zürcher Fachhochschulen ein zweistufiges Vernehmlassungsverfahren: Zurzeit sollte "nur" ein Gesetz anvisiert werden, welches die nächsten fünf bis sieben Jahre als Zeit des Übergangs so weit als nötig neu regelt. Es muss dem Aspekt gebührend Rechnung tragen, dass wesentliche Teile der zürcherischen Fachhochschullandschaft gerade personell und finanziell aufwändige Fusionsprozesse zu meistern gehabt haben und dringend auf eine Phase der inneren Konsolidierung angewiesen sind.

Zusammenfassend kommen wir zum Schluss, dass

    • die Intention der Zusammenfassung der grossen Anzahl kleinerer Teilschulen zu 3-4 Gruppen richtig ist,
    • die Gesetzesvorlage aber grosse formelle und materielle Mängel aufweist,
    • zentralistische Strukturen vorgeschlagen werden, welche überholt sind, den bisherigen Entwicklungsstand der Teilschulen nicht berücksichtigen und die sog. Soft Faktors bei Fusionen und Restrukturierungen in hohem Masse vernachlässigen,
    • der Fachhochschulrat für die strateg. Führung verantwortlich sein soll, deshalb mit vom Kantonsrat gewählten, kompetenten Persönlichkeiten besetzt sein muss und durch einen voll- oder teilamtlichen Präsidenten/In geführt werden soll,
    • sämtliche nicht strategischen Aufgaben bei den autonomen und selbständigen Teilschulen zu erledigen sind,
    • deshalb auf eine Geschäftsleitung auf Stufe ZFH mit einem vollamtlichen Präsidenten/In zu verzichten ist,
  • die Mitwirkungsrechte überprüft werden müssen,
    • bei der Umsetzung der Bologna-Deklaration eine inflationäre Einführung von Passerellen zwischen Maturitätsschulen/BMS und Hochschulen/FH unbedingt zu vermeiden ist,
    • das Gesetz grundsätzlich schlanker sein und die Regelung der Details der ZFH überlassen werden soll (keine Delegation auf die Verordnungsstufe).



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