Hier können Sie allerlei nützliche Drucksachen im PPT-Format
herunterladen:
Es steht Ihnen ein Folienset zur
Präsentation des Verfassungsrates zur Verfügung. Die Folien liefern
Ihnen wichtige Informationen zum Verfassungsrat.
Aus den vielfältigen Aufgaben des Kantonsrates (Gesetzgebung,
Kreditbeschlüsse, Genehmigung des Voranschlags und der
Staatsrechnung, Aufsicht über Verwaltung und Justiz, Wahl von
Gerichten und Behörden, usw.) ergibt sich eine grosse Zahl
unterschiedlichster Geschäfte. Die Urheberschaft dieser Geschäfte (Traktanden)
kann dabei beim Kantonsrat selber, bei Regierung und Verwaltung oder
beim Volk liegen.
Den Mitgliedern des Kantonsrates stehen zur Durchsetzung ihrer
Anliegen verschiedene Instrumente (parlamentarische Vorstösse) zur
Verfügung. Stimmt eine Mehrheit der Anwesenden einer Motion oder
einem Postulat zu, so wird der Regierungsrat – je nach Art des
gewählten Vorgehens – dazu verpflichtet, das Anliegen zu prüfen und
gegebenenfalls dem Kantonsrat eine Gesetzesvorlage, einen
Kreditantrag oder einen Bericht vorzulegen.
Der Regierungsrat besitzt das direkte Antragsrecht an den Kantonsrat.
Er kann auch ohne unmittelbaren Anstoss aus dem Parlament Anträge
stellen, welche sich aufgrund seiner staatsleitenden Funktion
ergeben.
Die Kantonsverfassung räumt in Art. 29 dem Volk ebenfalls die
Möglichkeit ein, die Änderung der Verfassung zu beantragen, Antrag
auf Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes zu stellen und
das Referendum zu ergreifen.