Kantonales Fachhochschulgesetz
Wir beziehen uns auf Ihre Unterlagen vom 12. Februar
und nehmen zum Neuerlass des kantonalen Fachhochschulgesetzes wie
folgt Stellung:
- Die FDP des Kantons Zürich begrüsst
grundsätzlich das Bestreben, der Zürcher Fachhochschule
übersichtlichere Strukturen zu geben und den heutigen losen
Fachhochschulverbund kohärenter zu organisieren.
- Ein Gesetz ist normalerweise
das Resultat einer eingehenden Situationsanalyse, der
Formulierung einer klaren Strategie und der Schaffung der darauf
basierenden Strukturen. So viel wir wissen, hat die ZFH mit den
eigentlichen Strategie- und Strukturarbeiten erst im April
begonnen. Der Gesetzentwurf basiert lediglich auf einer
strategischen Intention, was für den Erlass eines
totalrevidierten Gesetztes ungenügend ist.
- Die Zusammenfassung der
einzelnen Teilschulen fällt im Gesetzesentwurf zu stark aus. Anzuvisieren
ist vielmehr eine "Holdingstruktur", in welcher die oberste
Stufe, die ZFH, zwar die verbindliche "Unternehmens"-Strategie (Vision,
Mission und Strategie mit der Definition der Geschäftsfelder)
formuliert. Die operativen Entscheidungskompetenzen sollen sich
aber auf der Stufe von drei bis vier autonomen Fachhochschulen
mit eigener Rechtspersönlichkeit befinden. Nur solche Schulen
sind in der Lage, ein eigenes Label zu entwickeln und zu
behaupten. Und nur mit diesen Schulen werden sich Studierende
und Mitarbeitende identifizieren können.
- Die strategische Führung der
ZFH erfolgt durch den Fachhochschulrat mit einem voll- oder
teilamtlichen Präsidium. Entscheidender scheint uns aber ein
Fachhochschulrat mit hoher Sachkompetenz und Akzeptanz, der auf
Antrag des Regierungsrates durch den Kantonsrat gewählt wird.
- Die vorgesehene
Geschäftsleitung, die auf dieser Stufe demokratisch entscheidet
und operativ tätig ist, lehnen wir klar ab. Die operativen
Tätigkeiten werden auf Stufe der 3-4 Teilschulen erledigt.
Geschäfte, die nicht in die Kompetenz der Teilschulen fallen,
werden dem Fachhochschulrat vorgelegt. Dies bedeutet auch, dass
die Rektoren der Teilschulen an den Sitzungen des
Fachhochschulrates teilnehmen.
- Für die Entwicklung der entsprechenden Teilstrategien und
Policies auf der Stufe ZFH, für die Realisierung von Synergien
und für die Erreichung der unité de doctrine sind die Rektoren/Innen
als operative Leiter/Innen verantwortlich. Diese bilden dazu die
Rektorenkonferenz und unterbreiten die Anträge dem
Fachhochschulrat.
- Wir sind nicht gegen die
Schaffung von Beiräten. Diese sollten aber pro Geschäftsfeld und
nicht pro Hochschule eingesetzt werden.
- Die im Gesetz vorgesehenen Bestimmung betr. Anschluss der
privaten Teilschulen haben Verstaatlichungscharakter. Solche
Bestrebungen, welche die Initiative der privaten Schulen
abwürgen und diese in das eher unbewegliche Staatssystem zwingen,
lehnen wir für den tertiären Bildungssektor grundsätzlich ab.
- Wenn im neuen Gesetz
Mitwirkungsrechte geregelt werden sollten, dann ist darauf zu
achten, dass sämtliche Personalkategorien (Dozierende, Mittelbau,
Angestellte, Studenten) unabhängig voneinander und
gleichberechtigt ihre Rechte wahrnehmen können.
- Wir begrüssen grundsätzlich die Erhöhung der
Mobilität zwischen Fachhochschulen und Hochschulen/Universitäten.
Wir erwarten aber grösste Sorgfalt bei der Planung der
Passerellen zwischen den einzelnen Hochschultypen. Die FDP wehrt
sich entschieden gegen automatische "Eintrittsbillette". Diese
verwässern nicht nur die Profile der einzelnen Hochschulen,
sondern führen in der Regel auch zu einer Nivellierung der
Leistungsausweise nach unten. Aus diesem Grund verlangen wir
auch dringend, dass über die geplanten Übertrittsmöglichkeiten
FH/Hochschulen hinaus keine weiteren Passerellen mehr
angeboten werden (z.B. von der BMS an die Hochschulen) und
dass sich die Bildungsdirektion auch in diese Richtung in Bern
einsetzt.
- Angesichts der raschen und gerade in der
jetzigen Zeit sehr dynamischen Entwicklung des europäischen
Hochschulwesens fordern wir insgesamt bei der Umorganisation der
Zürcher Fachhochschulen ein zweistufiges
Vernehmlassungsverfahren: Zurzeit sollte "nur" ein Gesetz
anvisiert werden, welches die nächsten fünf bis sieben Jahre als
Zeit des Übergangs so weit als nötig neu regelt. Es muss dem
Aspekt gebührend Rechnung tragen, dass wesentliche Teile der
zürcherischen Fachhochschullandschaft gerade personell und
finanziell aufwändige Fusionsprozesse zu meistern gehabt haben
und dringend auf eine Phase der inneren Konsolidierung
angewiesen sind.
Zusammenfassend kommen wir zum Schluss, dass
- die Intention der Zusammenfassung der
grossen Anzahl kleinerer Teilschulen zu 3-4 Gruppen richtig
ist,
- die Gesetzesvorlage aber grosse formelle
und materielle Mängel aufweist,
- zentralistische Strukturen vorgeschlagen
werden, welche überholt sind, den bisherigen
Entwicklungsstand der Teilschulen nicht berücksichtigen und
die sog. Soft Faktors bei Fusionen und Restrukturierungen in
hohem Masse vernachlässigen,
- der Fachhochschulrat für die strateg.
Führung verantwortlich sein soll, deshalb mit vom Kantonsrat
gewählten, kompetenten Persönlichkeiten besetzt sein muss
und durch einen voll- oder teilamtlichen Präsidenten/In
geführt werden soll,
- sämtliche nicht strategischen Aufgaben
bei den autonomen und selbständigen Teilschulen zu erledigen
sind,
- deshalb auf eine Geschäftsleitung auf
Stufe ZFH mit einem vollamtlichen Präsidenten/In zu
verzichten ist,
- die Mitwirkungsrechte überprüft werden müssen,
- bei der Umsetzung der Bologna-Deklaration
eine inflationäre Einführung von Passerellen zwischen
Maturitätsschulen/BMS und Hochschulen/FH unbedingt zu
vermeiden ist,
- das Gesetz grundsätzlich schlanker sein
und die Regelung der Details der ZFH überlassen werden soll
(keine Delegation auf die Verordnungsstufe).
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